Wenn ein Insolvenzverfahren abgewickelt werden muss …
… und für anfallende Tätigkeiten keine ausreichende Kapazität vorhanden ist, übernehme ich für Sie folgende Aufgaben:
- Berichtswesen
- Gläubigermanagement
- Debitorenmanagement
- Insolvenzbuchhaltung
- Verfahrensabschluss
Meine Erfahrung basiert auf …
… über 25 Jahren freiberuflicher Tätigkeit für verschiedene Insolvenzverwalter.
Bereits vor Inkrafttreten des neuen Insolvenzrechts bin ich für Konkurs– bzw. Gesamtvollstreckungsverwalter tätig gewesen, sodass ich nicht nur Insolvenzverfahren, sondern bei Bedarf auch – sofern bei Ihnen noch “Altlasten schlummern” – Konkurs– bzw. Gesamtvollstreckungsverfahren abschließen kann.
Meine Dienstleistungen umfassen einzelne Teilbereiche, wie Insolvenzbuchhaltung, Betriebsfortführung im vorläufigen und eröffneten Verfahren, Berichtswesen, Abschluss von Verfahren inklusive Schlussbericht und Vergütungsanträgen, bis hin zur vollständigen Abwicklung von Verfahren.
Meine Kompetenz erstreckt sich über Insolvenzverfahren in sämtlichen Bereichen wie zum Beispiel der Bauwirtschaft, dem Gesundheitswesen oder dem sozialen oder beratenden Sektor. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um juristische Personen, Privatpersonen oder um Nachlässe handelt.
Neben den üblichen Office-Programmen bin ich vertraut mit sämtlichen Versionen der Konkurs- und Insolvenzsoftware STP Winsolvenz.