Wenn ein Nachlass verwaltet werden muss …
… können Schwierigkeiten auftreten, die es zu lösen gilt.
Dies kann sowohl die Vermögenssicherung und -verwaltung, als auch die Auseinandersetzung über die Erbschaft betreffen.
Typische Problemfelder sind eine komplexe Vermögenssituation, eine Vielzahl erbberechtigter Personen oder die grundsätzliche Erbenermittlung.
Ich übernehme folgende Aufgaben für Sie:
… wobei mein Arbeitsplatz nicht nur der Schreibtisch ist, sondern auch:
Erbensuche im Archiv
Wohnungssichtung unter erschwerten Bedingungen
Nachlasspflegschaft
Im Rahmen der Nachlasspflege werde ich von Nachlassgerichten bestellt und bin diesen Rechenschaft schuldig. Mein Aufgabenbereich umfasst die Sicherung und Verwaltung eines Nachlasses als gesetzliche Vertreterin der noch unbekannten Erben. Sofern ein Nachlassvermögen vorhanden ist, sind die Erben von mir zu ermitteln. Das Nachlassgericht beaufsichtigt meine Tätigkeiten.
Testamentsvollstreckung
Eine Testamentsvollstreckerin kann von Ihnen bereits zu Lebzeiten im Testament bestimmt werden. Wenn sichergestellt werden soll, dass Ihr Wille, wie im Testament verfügt, auch tatsächlich umgesetzt wird, ist es meine Aufgabe als Testamentsvollstreckerin, dafür Sorge zu tragen. Dieses Verfahren bietet sich bei komplexen Erbschaften an.
Nachlassverwaltung
Eine besondere Form der Nachlasspflegschaft ist die Nachlassverwaltung. Sie ist angebracht, wenn der Nachlass unübersichtlich erscheint und nicht klar ist, ob der Nachlass überschuldet ist. So soll verhindert werden, dass Erben mit ihrem Privatvermögen für Nachlassverbindlichkeiten haften. Die Nachlassverwaltung kann u.a. vom Erben beim Nachlassgericht beantragt werden.
Verfahrenspflegschaft
Im Rahmen der Nachlasspflegschaft setzt das Nachlassgericht zum Schutz der Interessen der unbekannten Erben einen Verfahrenspfleger ein. Dabei werden einige wichtige Rechtshandlungen des Nachlasspflegers überprüft.